Wenn die Beschwerden trotz konservativer Therapie anhalten oder wiederkehren, sollte eine operative Therapie in Betracht gezogen werden. Da die Arthrose eine progrediente (fortschreitende) Erkrankung ist, sind gelenkerhaltende Operationen in der Regel nur mit einem temporären Erfolg verbunden.
Folgende operative Therapien können, je nach Beschwerdebild bzw. Grad der Gelenkschädigung, zum Einsatz kommen:
Arthrodese (Versteifung) des Grundgelenks
Indikationen:
- schwere Form des Hallux rigidus
- junge, aktive Personen
- das Grundgelenk der Großzehe ist bereits zerstört
Osteotomie (Durchtrennung von Knochen) – Verkürzung des Mittelfußknochens zur Entlastung des Grundgelenks der Großzehe und um das Voranschreiten der Erkrankung zu verhindern.
Resektionsarthroplastik (Formänderung durch Entfernung des Gelenkes und Ausbildung eines Falschgelenkes); wird nur noch in seltenen Fällen durchgeführt; eine Restbeweglichkeit bleibt erhalten, allerdings ist die Funktion der Großzehe beim Laufen gestört.
Indikationen:
- ältere, weniger aktive Personen
- fortgeschrittene Arthrose im Grundgelenk der Großzehe
Cheilektomie im Frühstadium