Praxis & Medizin

BG-Fälle

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,

in unserer Praxis ist leider keine Behandlung von Arbeitsunfällen (BG-Fälle) möglich!

Sollte es sich bei Ihren Beschwerden um einen Arbeitsunfall handeln, suchen Sie bitte einen zugelassenen D-Arzt (Durchgangsarzt) auf.

Dies gilt auch bei Sportunfällen, die im Zuge von Vereinssport geschehen sind. Diese laufen über die Unfallversicherung des Sportvereins.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und wir darüber nicht informiert wurden, sehen wir uns gezwungen Ihnen die Behandlung bei uns privat in Rechnung zu stellen.

Im Falle eines älteren BG-Falles, klären Sie bitte vorab mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, ob der Fall abgeschlossen ist und eine Behandlung über die Krankenkasse abgerechnet werden kann oder ob die Behandlung weiter über die BG läuft. Bringen Sie uns dann zu Ihrer Behandlung ein entsprechendes Schreiben der Berufsgenossenschaft mit.

Ihr Praxisteam